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Das Doping-Statut und die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen
sowie die Dopingliste sind für alle Swiss Olympic angeschlossenen
Verbände verbindlich.
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Die Anti-Doping-Bestimmungen gelten somit für alle Sporttreibenden
mit einer Lizenz oder einer Mitgliedschaft bei einem Verein bzw.
Verband, welcher Swiss Olympic angeschlossen ist.
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Dasselbe gilt für Teilnehmende an Wettkämpfen solcher
Organisationen.
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Entsprechend können diese Sportlerinnen und Sportler jederzeit
Dopingkontrollen unterzogen und allenfalls sanktioniert werden. Dies
gilt unabhängig von deren sportlichem Leistungsniveau, Alter und
Nationalität. |