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        An der 16. Delegiertenversammlung des Zürcher Schiesssportverbandes 
        ZHSV vom 09. April 2022 in Bäretswil wurde der bahnbrechenden Anpassung 
        der Verbandsstatuten mit grossem Mehr zugestimmt. An der heutigen 17. 
        Delegiertenversammlung vom 01. April in Uster werden diese Anpassungen 
        zum ersten mal zur Anwendung kommen. 
          
        
          
        
        
        Die ganze Sportwelt hatte gestaunt am 09.04.2022, als der ZHSV als 
        erster Sportverband in seinen Statuten die Artikel zu den Abstimmungen 
        (Art. 24) und den Wahlen (Art. 25) einer zeitgemässen Anpassung 
        unterzogen hatte (siehe Kasten). 
          
        
          
          
          
        
        2022 – die Zeit war reif 
        
          
        
        Die Statutenanpassung wurde bereits an der Delegiertenversammlung 2021, 
        die infolge der Covid-Pandemie als Video-Konferenz am 10. April 2021 
        durchgeführt wurde, angesprochen. Damals war aus den Reihen der 
        Delegierten noch eine gewisse Zurückhaltung und Skepsis zu erkennen. Die 
        damals geäusserten Bedenken konnten im Laufe des Jahres durch eine 
        offene Informationskampagne zerstreut werden und so war die Zeit an der 
        16. Delegiertenversammlung vom 09. April 2022 dann reif, den 
        ausgearbeiteten Antrag vorzustellen und zur Abstimmung zu bringen. 
        
          
        
        «Mit einer Annahme des Antrages zur Statutenänderung hatten wir zwar 
        gerechnet, aber dass die Abstimmung vor einem Jahr so deutlich – wir 
        erhielten knapp 90% Zustimmung – ausfallen würde, hatten wir dann doch 
        nicht für möglich gehalten!» gab der ZHSV-Präsident Heinz Meili (Bonstetten) 
        ein Jahr nach der denkwürdigen Abstimmung dann doch zu. 
          
        
          
        
        Präsident Heinz Meili - ein weiterer Meilenstein ist geschafft 
          
          
        
        Grosse Anerkennung in der 
        Sportwelt 
        
          
        
        Die Sportverbände der Schweiz haben dem Zürcher Schiesssportverband ihre 
        Anerkennung und Bewunderung für diese bahnbrechende – aber durchaus auch 
        zeitgemässe – Statutenänderung ausgesprochen. 
          
        
      
        
        Bei 90% der Delegierten fand der Antrag am 09.04.2022 Zustimmung – 
        ein deutliches Resultat! 
          
        
        Die Verbände werden die Delegiertenversammlung vom 01.04.2023, an der 
        das neue Abstimmungsverfahren erstmals zur Anwendung kommen wird, 
        genaustens beobachten und es ist damit zu rechnen, dass sie in der Folge 
        dieselben Anpassungen ihrer Statuten anstreben werden. 
          
        
          
        
        Auch Regierungsrat Mario Fehr fand in seiner Ansprache an der DV 2022 
        lobende Worte für die weitsichtigen Änderungen.  | 
        
         
          
          
        
          
            
            
              
                
    
    
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                Die wesentlichen Statutenanpassungen 
                
                per 01. Januar 2023: 
    
                
                (DV-Beschluss vom 09.04.2022)  | 
               
             
            
            
            Artikel 24 (Abstimmungen) 
              
            
            Auszug: 
            
            . 
            
            bisher: 
            Der 
            Vorsitzende stimmt mit, bei Stimmengleichheit hat er den 
            Stichentscheid. 
            
            . 
            
            neu (gültig ab 01.01.2023): 
            Der 
            Vorsitzende stimmt nicht mit. Der Vorsitzende kann nach der 
            Abstimmung (unabhängig vom Stimmenverhältnis) mit seinem Stichentscheid das Resultat bestätigen oder 
            ändern. 
            
            
            Artikel 25 (Wahlen) 
              
            
            Auszug: 
            
            . 
            
            bisher: 
            Bei 
            Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Wenn diese 
            unentschieden ausgeht, entscheidet das Los. 
            
            . 
            
            neu (gültig ab 01.01.2023): 
            
            Der Vorsitzende stimmt nicht mit. 
            Der Vorsitzende kann nach der Wahl (unabhängig vom 
            Stimmenverhältnis)
            mit seinem Stichentscheid das 
            Resultat bestätigen oder ändern. 
            
            .  | 
           
         
          
        
          
        
        Bahnbrechende Änderung 
        
          
        
        Vor einem Jahr haben sich die Zürcher Delegierten dafür ausgesprochen, 
        in ihren Statuten festzuhalten, dass der Verbandspräsident nicht nur bei 
        Stimmengleichheit den Stichentscheid hat, sondern ihm der Stichentscheid 
        in jedem Fall zusteht! 
        
          
        
        Damit ist sichergestellt, dass das Abstimmungsresultat, das nach wie vor 
        demokratisch in einer Abstimmung und mit dem Erheben der Stimmkarte 
        durchgeführt wird, immer deckungsgleich mit der Meinung der 
        Verbandsleitung sein wird! 
        
          
        
        «Das ist Demokratie in Reinkultur und es vereinfacht der Verbandsleitung 
        die Führung des Sportverbandes!» lobte der der anstehenden 
        Delegiertenversammlung positiv entgegenblickende 
        ZHSV-Geschäftsstellenleiter Reto Schweizer (Gachnang) die neuen Artikel 
        in den Statuten. 
        
          
          
        
        Der Präsident stimmt nicht 
        ab! 
        
          
        
        Meili sieht auch keinen Nachteil darin, dass er als Verbandspräsident 
        bei den Abstimmungen und Wahlen nicht mehr abstimmen darf. «Die 
        Abstimmungen und Wahlen werden von den Delegierten und dem 
        Verbandsvorstand vorgenommen. Die Stimmen werden ausgezählt und als 
        provisorisches Resultat bekannt gegeben.» erklärt Meili und meint 
        weiter: «Damit ist sichergestellt, dass die Meinung der Delegierten klar 
        und deutlich erkennbar ist.». 
        
          
          
        
        Stichentscheid kommt nicht 
        immer zur Anwendung 
        
          
        
        Nach der Abstimmung hat der Präsident zu entscheiden, ob er seinen 
        Stichentscheid zur Anwendung bringen, oder ob er das vorliegende 
        Abstimmungsresultat als definitives Resultat akzeptieren bzw. bestätigen 
        soll. Bringt er seinen Stichentscheid zur Anwendung, so wird das 
        Resultat der Abstimmung (unabhängig vom Stimmenverhältnis) seinem Stichentscheid entsprechend angepasst und 
        gilt dann als definitiv. 
        
          
        
        «Somit bin ich aus den Abstimmungen und Wahlen zwar weitgehend 
        ausgeschlossen, aber das ist OK für mich! Wichtig ist, dass die Meinung 
        der Delegierten gehört und deren Ansichten dann auch weitgehend 
        umgesetzt werden!»,  
        
          
          
        
        Alles bestens vorbereitet 
        
          
        
        Der Vorstand sieht der Delegiertenversammlung vom 01. April 2023 
        zuversichtlich entgegen. Die Vorbereitungen sind abgeschlossen, die 
        Einladungen wurden rechtzeitig verschickt, die Infrastruktur in Uster 
        steht bereit und mit dem neuen Abstimmungs- und Wahlverfahren ist eine 
        speditive Delegiertenversammlung zu erwarten, die – nicht nur im Zürcher 
        Schiesssportwesen, sondern für den Sport generell – Geschichte schreiben 
        wird! 
        
        
        Alle Informationen zur 
        
        Zürcher 
        Delegiertenversammlung 
        
        Uster, 01. April 2023 
        
        
  
        
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