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        Coronabedingt finden in diesem Jahr die Entlassungsinspektionen in der 
        Kaserne Reppischtal in Birmensdorf ohne Entlassungsakt, Abtreten und 
        Apéro statt.  Am Dienstagnachmittag hatten die Weinländer Wehrmänner das 
        Aufgebot,  ihr Armeematerial abzugeben. 
          
        RoMü. 
        Eigentlich hatte der Kanton Zürich in den Zeiten des Coronavirus 
        vorgesehen, an den diesjährigen Entlassungsinspektionen die 
        Armeeangehörigen mit der dazu gehörenden Entlassungszeremonie und Apéro 
        Riche mit einer reduzierten Feier mit den geladenen Gemeindebehörden aus 
        den entsprechenden Bezirken zu verabschieden und deren Dienst zu 
        verdanken festzuhalten. Dies hätte im Rahmen des geplanten Covid-19 
        Schutzkonzeptes in kleineren Detachementen mit jeweils zwei Entlassungen 
        pro Tag stattfinden sollen. „Aufgrund der Massnahmen, welcher der 
        Bundesrat am 28. Oktober beschlossen hat, müssen wir auf den feierlichen 
        Teil der Wehrmännerentlassung verzichten und beschränken uns auf das 
        Abrüsten der Armeeangehörigen“, erklärte Kreiskommandant Daniel Bosshard. 
          
        „Mit 
        dieser  Pflichterfüllung  haben Sie einen wichtigen Beitrag für unser 
        Land geleistet. Sie haben zu dessen Sicherheit beigetragen“, 
        Regierungsrat Mario Fehr 
          
        
        Entsprechend gab es auch die aufgebotenen Armeeangehörigen einige 
        Änderungen. Statt wie ursprünglich befohlen, im TAZ (Tarnanzug) 
        einzurücken und nach Abschluss der Entlassungsfeier sich wieder in Zivil 
        umzuziehen, rückten sie gleich in Zivil ein.  Somit mussten am 
        Dienstagnachmittag die etwas mehr als 200 Armeeangehörigen mit den 
        Soldaten, Gefreite und Unteroffiziere aus den beiden Bezirken Bülach und 
        Andelfingen zugleich auch ohne die geladenen Gäste ihre Dienstpflicht 
        beenden.  „Wir haben das Konzept und den Ablauf so angepasst, dass die 
        Abgabe der persönlichen Ausrüstung sehr zügig und ohne grosses warten 
        erfolgen kann“, erklärt Major Karl-Heinz Eberli. Bereits im Vorfeld sind 
        die Armeeangehörigen entsprechend gestaffelt aufgeboten werden. Mit 
        Armeetransportfahrzeugen treffen diese gruppenweise entweder vom Bahnhof 
        oder vom Parkplatz im Kasernenareal ein, wo sie zuerst administrativ 
        erfasst werden. 
          
        Zügige 
        Abrüstung 
          
        
        Grundsätzlich ist für die eigentliche Abrüstung der persönlichen 
        Ausrüstung das Armee Logistik-Center (ALC) Hinwil zuständig, wobei die 
        Leitung vom Chef persönliche Ausrüstung Christoph Rüegg wahrgenommen 
        wird. Es stellt dafür ein Teil des benötigten Fachpersonals und zugleich 
        die notwendige Logistik. 
          
        „Dass die 
        Armee gebraucht wird, wurde dieses Jahr besonders deutlich. Auch im 
        Kanton Zürich haben Angehörige der Armee im Frühjahr dazu beigetragen, 
        dass das Gesundheitswesen nicht an die Kapazitätsgrenzen gestossen ist“, 
        Mario Fehr 
          
        
        Armeeangehörige, welche ihre persönliche Waffe mit dem Stgw90 oder 
        Pistole als Eigentum beanspruchen oder sie als Leihwaffe behalten 
        wollen, müssen vorgängig zahlreiche Auflagen erfüllen und bei der 
        Abrüstung zuerst diesen Part erledigen. Dafür muss einen gültigen 
        Waffenerwerbsschein vorliegen und die Gewehrbesitzer hatten zugleich die 
        Schiesspflicht zu erfüllen. Die entsprechenden Sturmgewehre werden dafür 
        aber in halbautomatische Einzelwaffen abgeändert und zugleich wie auch 
        die Pistole mit einem P für Privat versehen. Für die notwendigen 
        Arbeiten an der Waffe und Datenerfassung müssen die Armeeangehörigen 100 
        für das Gewehr respektive 30 Franken für die Pistole zahlen. Zugleich 
        belaufen sich die Kosten für die notwendigen Papiere mit 
        Waffenerwerbsschein und Strafregisterauszug auf weitere 70 Franken. „Es 
        sind noch rund sieben Prozent, welche von diesem Recht Gebrauch machen, 
        wobei der Anteil in den ländlichen Bezirken etwas höher als in urbanen 
        Bezirken“, erklärt Wehrli. Alle anderen können in die Abrüstungsstrasse 
        einbiegen. Zuerst wird die Waffe samt Putzzeug, Magazin und Bajonett 
        abgegeben. In einem weiteren Schritt erfolgt das Abrüsten der 
        rückgabepflichtigen Gegenstände. Dazu gehören der Tarnanzug 90, die 
        Kälteschutzjacke, die Kleidertasche oder auch Tagesrucksack und auch der 
        Ausgangsanzug mit dem gurtlosen Veston. Doch auch die Schutzmaske, die 
        Grundtrageinheit 90 oder auch der Helm gehört dazu. Im nu verschwinden 
        diese Gegenstände in grossen Transportkisten. 
          
        „Die Armee 
        ist da im Einsatz, wo es sich braucht“, Mario Fehr. 
          
        Im dritten 
        Bereich können sich die Armeeangehörigen von den freiwillig abzugebenden 
        Gegenstände und Kleidungsstücke trennen. Gamellen, Essgeschirr, 
        Trinkbecher und Feldflasche, aber auch die Schuhe oder Hemden wie auch 
        der Rucksack landen sehr zahlreich in den Transportkisten.  „Je nach 
        Ausrüstungsgegenstand werden diese wie beispielsweise die 
        Grundtrageinheit wieder für einen weiteren Einsatz in den 
        Rekrutenschulen hergerichtet. Alles was aber beispielsweise mit 
        Lebensmitteln in Verbindung kam, wird entsorgt“, erklärt Christoph Rüegg. 
        Zum Abschluss trennen sich die Armeeangehörigen von ihrem Gepäckset 04 
        bestehend aus dem Transportwagen und  der Transporttasche.  Zum 
        Abschluss wird noch der Marschbefehl eingelesen und alle erhalten 
        zugleich als quasi- Apéroersatz einen kleinen Lunchsack, wobei der 
        obligate Ehrentrunk und der schriftliche Dank von Sicherheitsdirektor 
        und Regierungsrat Mario Fehr ebenfalls nicht fehlen dürfen. Es dauerte 
        somit keine 20 Minuten, bis die perfekt organisierte und sehr 
        disziplinierte Abgabe beendet ist. 
          
         
          
        
          
        
        
        Christoph Rüegg vom Armee-Logistikcenter Hinwil und Projektleiter 
        Entlassungen Karl-Heinz Eberli (rechts) sind mit der Verlauf der 
        Abrüstung und der sehr disziplinierten Mitwirken der abgerüsteten 
        Armeeangehörigen unter den erschwerten Covit-19 Schutzmassnahmen sehr 
        zufrieden.  | 
        
         
          
        Nur etwa 
        jeder 14. Wehrmann hat seine persönliche  Waffe behalten, welche hier 
        mit dem Stempel P für Privat gezeichnet wird. 
          
        
          
        Die 
        rückgabepflichtigen Ausrüstungsgegenstände werden abgegeben. 
          
        
          
        Viele 
        Armeeangehörigen gaben auch ihre persönlichen Ausrüstungsteile wie 
        Schuhe, Hemden oder andere Kleidungsstücke ab. 
          
        
          
        Zweck 
        möglicher Covid-19 Zurückverfolgung ist zum Abschluss jeder Marschbefehl 
        eingelesen worden. 
          
        
          
        Für jeden 
        Armeeangehörigen gab es zusätzlich einen kleinen Lunchsack mit dem 
        obligaten Ehrentrunk, sowie Militärschokolade und Biskuits.  |