Geschätzte Newsletter Empfängerin
Geschätzter Newsletter Empfänger
Schiessstand Käpfnach Horgen:
Lärmproblem oder doch nicht?
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Bereits im Grusswort des
Newsletters 126
(01.02.2025) habe ich darüber informiert, dass die Baudirektion
des Kantons Zürich beabsichtigt, die Schiessanlage Horgen aufgrund
Nichteinhaltung der Lärmvorschriften mit einer Sofortmassnahme zu
belegen und die Anzahl der Schiesshalbtage zu reduzieren.
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Daraufhin haben wir als ZHSV, die Gemeinde Horgen und die
Schützengesellschaft Horgen beim Baurekursgericht Rekurs gegen die
Baudirektionsverfügung erhoben.
Der Einzelrichter hat den Rekurs des ZHSV mit einer
9-seitigen Antwort abgelehnt. Der ZHSV sei als Verband zu wenig in der
Schiessanlage Horgen involviert und somit nicht zum Rekurs berechtigt.
Die Verfahrenskosten von CHF 930.00 wurden dem ZHSV auferlegt.
Den anderen Rekursen wurde entsprochen und die SG Horgen
konnte ihrer Schiesstätigkeit weiter nachgehen.
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Die Gemeinde Horgen als Eigentümerin der Schiessanlage
hat die Firma Basler & Hofmann AG mit einem Lärmgutachten, das auf
konkreten Messungen basiert, beauftragt, ein Lärmgutachten zu erstellen.
Das Lärmgutachten wurde den betroffenen Parteien vor
einigen Tagen vorgestellt.
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Der direkte Vergleich der Messung – Berechnung weist
Differenzen auf, die genauerer Abklärungen bedürfen. Aus diesem Grund
ist die Baudirektion mit einer Sistierung des laufenden Verfahrens
einverstanden.
Wir gehen derzeit davon aus, dass die notwendigen
Abklärungen bis Ende Oktober 2025 abgeschlossen werden können.
In diesem Fall werden wir den maximal zulässigen Betrieb
für die Schiesssaison 2026 festlegen.
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Somit stellt sich die Frage: Warum kann ein Gutachten,
das auf Berechnungen und Formeln ausgelegt ist, solche Abläufe und
richterliche Schritte in Bewegung setzen? Jede weitere Abklärung
benötigt Zeit und hat finanzielle Auswirkungen. Ist sich die
Baudirektion im Klaren darüber? Was passiert mit den anderen
Schiessanlagen im Kanton Zürich, die auf Berechnungen hin Verfügungen
erhalten haben? Werden diese Verfügungen jetzt auch zurückgezogen?
Werden entstandene Kosten zurückvergütet?
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Für mich als Präsident ZHSV ist klar: Ich werde mich
weiterhin mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln für unseren
Schiesssport und die Landesverteidigung einsetzen. Damit wir weiterhin
unseren geliebten Sport betreiben und unsere Armeeangehörigen weiterhin
am Gewehr ausbilden können. |