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Alle Vereine sind aufgerufen, sich in der heissen 
Phase des Abstimmungskampfes in der Öffentlichkeit zu präsentieren und auf die 
Abstimmung aufmerksam zu machen und für uns Schützen aktiv zu werben. Nehmt mit 
Euren Bezirks- und Teilverbands-Präsidenten Kontakt auf. Sie besitzen die 
nötigen Informationen. Ich persönlich kann nicht jeden Verein direkt betreuen.  
Die Kommunikation ist folgendermassen gegliedert: 
  
Schütze – Verein – Bezirks, Teilverband – Regionales 
Komitee – IGS 
  
Für das regionale Komitee werden immer noch weitere 
Helfer gesucht! Bitte direkt bei mir melden. 
  
Mit den nachfolgenden zwei Beispielen sensibilisiere 
will ich Euch verdeutlichen, was es bedeutet, wenn das verschärfte Waffengesetz 
angenommen wird: 
  
Ein Schütze in der Kategorie Veteran lässt sich im 
Frühling an der Hüfte operieren. Der Heilungsprozess verläuft etwas länger und 
die Outdoor Saison fällt ins Wasser. 
Wie kann jetzt dieser Schütze den 
geforderten Schiessnachweis erbringen? 
  
Der Schütze Hans 
Muster hat seine Militärzeit durchlaufen und sein Material abgegeben und die 
erforderlichen Nachweise erfüllt und den Waffenschein erworben. Er darf seine 
Dienstwaffe mit nach Hause nehmen. Zwei Jahre später geht er mit seiner Frau für 
ein Jahr auf Weltreise, löst den Haushalt auf und meldet sich bei den Behörden 
ab. Sein Gewehr lagert er selbstverständlich bei seinen Eltern ein. 
Hat er sich rechtlich korrekt 
verhalten oder hat er jetzt eine Straftat begangen? 
  
Ich hoffe, ich konnte Euch mit diesen Fragen 
alarmieren! Es gibt so viele ähnliche Beispiele; wie schon so oft gehört. Das 
verschärfte Waffenrecht wurde ausgearbeitet, um Anschläge von Terroristen zu 
verhindern und kann jederzeit von Bundesrat verschärft werden. 
  
Darum, liebe Schützen, ist das die Abstimmung, die 
wir unbedingt gewinnen müssen. 
  
Ich wünsche Euch beim Lesen des restlichen 
Newsletters viel Spass. 
      
    
    Euer Heinz Meili, Präsident ZHSV |